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Vermeiden Sie eine Spam-Beschwerde durch Doppel-Opt-in
In diesem Leitfaden werden die Regeln für das Senden von E-Mails von Infomaniak an mehrere Empfänger beschrieben, ohne dass dies als Spam-Senden betrachtet wird.
Präambel
- Infomaniak ist ein Schweizer Gastgeber, der von Schweizer Gesetzen regiert wird. Bundesgesetze (und Allgemeine Nutzungsbedingungen) die vorsehen, dass potenzielle Empfänger vor der Aufnahme in eine E-Mail-Versandliste ihre Zustimmung erteilt haben müssen.
Die Zustimmung des Empfängers einholen
Damit die Anmeldung eines Benutzers zu einem Newsletter als freiwillig gilt, muss der Newsletter:
- Ihre E-Mail-Adresse in ein Formular für ein bestimmtes Thema eingetragen haben.
- Klicken Sie auf einen automatisch gesendeten Validierungslink nach der Registrierung (Punkt 1) ; diese Registrierung sollte nur für das zum Zeitpunkt der Registrierung angegebene Thema gelten.
- Durch das Newsletter-System mit seiner IP-Adresse und Datum registriert werden.
Dies wird als eine doppelte Opt-in-Einschreibung bezeichnet.
Der Begriff "doppelte Opt-in" bezieht sich auf einen Registrierungsprozess, bei dem ein Benutzer zwei verschiedene Schritte unternimmt, um seine Absicht zu bestätigen, Kommunikationen zu empfangen, in der Regel Newsletter oder Marketing-E-Mails.
Der Besitzer einer E-Mail-Adresse kann jederzeit jede als Spam empfangene Nachricht melden. Die Einschreibungen von Abonnenten per Doppel-Opt-in ist daher die einzige Möglichkeit, sich gegen eine mögliche Spam-Beschwerde zu schützen.
Was kann ich tun, wenn ich mich wegen Spam beschwere?
Als E-Mail-Anbieter muss Infomaniak seine Zusammenarbeit im Kampf gegen Spam demonstrieren und sicherstellen, dass alle Kunden nicht von den E-Mail-Anbietern etwaiger Beschwerdeführer blockiert/blacklistiert werden.
Im Falle einer Spam-Beschwerde kann Infomaniak daher Aussetzung von Sendungen und den Absender der Nachricht um den Nachweis der Registrierung der Beschwerdeführerin ersuchen; gegebenenfalls wird die Beschwerde hinfällig.
Dagegen ist die Beschwerde gerechtfertigt, wenn kein Nachweis für die Eintragung vorgelegt wird, und Infomaniak kann gezwungen werden, Maßnahmen zu ergreifen: Aussetzung der E-Mail-Adresse, des Domain-Namens oder Kündigung des Vertrags im Falle eines Rückfalls.
Wie kann ich in Ordnung sein?
Wenn Sie E-Mail-Kampagnen durchführen möchten, stellen Sie sicher, dass Sie die Informationen unter Punkt 3 (IP-Adresse und Anmeldedatum jedes Teilnehmers) haben. Dieser Prozess gewährleistet, dass der Nutzer seinen Wunsch nach Kommunikation ausdrücklich bestätigt hat, wodurch die Legitimität der Teilnehmerliste gestärkt und das Risiko der unbefugten Spam- oder Registrierung verringert wird.
Es ist daher ratsam, Ihre Liste durch Einfügen einer Kontaktformular auf Ihrer Website die sicherstellen, dass die E-Mail-Adressen Ihrer Abonnenten über Double Opt-in gesammelt werden.
Ein Abmeldelink muss auch sichtbar sein und am unteren Rand jedes Ihrer Newsletters angezeigt werden.